1. Allgemeines

Die RSS Security GmbH, Freihamer Weg 68, 81249 München (nachstehend „RSS“) genannt, erbringt für die andere Vertragspartei (nachstehend auch „Kunde“ genannt) aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dienstleistungen des Bewachungsgewerbes (§ 34a GewO). Vertragsinhalt ist die gewerbsmäßige Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen. RSS ist zur sorgfältigen Erbringung dieser Dienstleistung verpflichtet.

Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn RSS nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Pflichten der Vertragsparteien

  1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Verschwiegenheit. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich insbesondere auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse jeder Art, auf Angaben über die geschützte Person oder das bewachte Objekt, sowie auf die Art und Weise der Bewachung. Der Kunde erklärt sich mit einer Speicherung und Nutzung seiner persönlichen und geschäftlichen Daten einverstanden.
  2. Der Kunde überträgt der RSS bei Personen- und Objektschutzmaßnahmen in eigenen Wohn- und Geschäftsräumen für die Dauer des Einsatzes das Hausrecht. Der Kunde stellt die für die Bewachung notwendigen Schlüssel bereit. Er gewährt der RSS Einsicht in alle Lage- und Raumpläne und weist auf örtliche Besonderheiten hin.
  3. Während der Bewachung schützt RSS den Kunden nach besten Kräften und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln. Hierfür überträgt der Kunde der RSS alle ihm zustehenden Selbsthilferechte. Die Mitarbeiter der RSS dürfen gegenüber Dritten nur die Rechte, die jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, die ihnen vom Kunden vertraglich übertragenen Selbsthilferechte, sowie die ihnen gegebenenfalls in Fällen gesetzlicher Übertragung zustehenden Befugnisse durch Beleihung eigenverantwortlich ausüben.
  4. Während des Einsatzes werden Waffen und Schusswaffen nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden und unter Beachtung des § 13 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe mitgeführt.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistung der RSS weder für sich selbst noch für Andere für ungesetzliche Zwecke oder solche, die der Sitten- und Wertordnung zuwiderlaufen, zu nutzen.
  6. Zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wach- und Sicherheitsdienstes sind Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Bewachungsdienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, unverzüglich und schriftlich durch den Kunden anzuzeigen.

3. Zustandekommen des Vertrages

1.Die Bewachungsverträge werden regelmäßig schriftlich geschlossen. In dem
Vertrag werden insbesondere Art und Dauer der Bewachung, sowie die
entsprechende Vergütung vereinbart.
2.Angebote der RSS sind stets freibleibend Überleitungs-Gesetzes berechnet.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese
bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt sind.

4. Vertragsdauer

  1. Die Laufzeit des Bewachungsvertrages wird durch Individualvereinbarung festgelegt. Ein Bewachungsvertrag mit einer Erstlaufzeit von mindestens sechs Monaten, verlängert sich automatisch um drei Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen schriftlich zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
  2. Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die RSS liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Kunde die Dienstleistungen der RSS in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht.
  3. Ist die geschuldete Dienstleistung aufgrund höherer Gewalt oder einer nach Vertragsschluss eingetretenen besonderen nationalen Gefahrenlage, infolge von Terroranschlägen oder kriegerischen Auseinandersetzungen unmöglich oder unzumutbar, wird die RSS von ihrer Leistungspflicht frei.

5. Haftung und Freizeichnung

  1. Die vertragliche und gesetzliche Haftung der RSS richtet sich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Die gesetzlichen Vorschriften über die Zufalls- oder Gefährdungshaftung bleiben unberührt.
  2. RSS versichert sich und die bei ihr beschäftigten Personen zur Deckung von Schäden, die den Auftraggebern oder Dritten bei der Durchführung des Bewachungsvertrages entstehen, durch eine Haftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 6 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt hiernach je Schadensereignis: für Personenschäden € 1.000.000,00 für Sachschäden € 250.000,00 für das Abhandenkommen bewachter Sachen € 15.000,00 und für reine Vermögensschäden € 12.500,00. Soweit der Kunde eine weitergehende Haftung wünscht, kann auf seine ausdrückliche Weisung hin und auf seine Kosten eine Einzelhaftpflichtversicherung mit höheren Haftungssummen abgeschlossen werden.
  3. RSS haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  4. Darüber hinaus haftet die RSS für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die vertraglich übernommenen Bewachungspflichten sind wesentliche Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind weiterhin die Pflichten, welche für eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung dringend notwendig sind oder auf die Inanspruchnahme besonderen Vertrauens gründen. Die Haftung aus einem Schadensersatzanspruch aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist im Verkehr mit Unternehmern bei untypischen und unvorhersehbaren Schäden ausgeschlossen und in den übrigen Fällen auf die Mindesthöhe der Versicherungssumme begrenzt.
  5. Die Haftung der RSS für eine leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertrags- und Sorgfaltspflichten ist im Verkehr mit Unternehmern bei untypischen und unvorhersehbaren Schäden ausgeschlossen und in den übrigen Fällen auf die Mindesthöhe der Versicherungssumme begrenzt. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertrags- und Sorgfaltspflichten gegenüber Privatkunden ist für das Abhandenkommen beweglicher Sachen und für reine Vermögensschäden auf die Mindesthöhe der Versicherungssumme begrenzt. Gegenüber Privatkunden haftet die RSS für Vertrags- und Sorgfaltspflichtverletzungen, welche typische Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Kunden betreffen, unbegrenzt.
  6. Die Haftung der RSS erlischt, wenn der Schadenseintritt nicht innerhalb von zwei Monaten nach seiner Entstehung schriftlich angezeigt wird. War der Kunde ohne sein Verschulden gehindert den Schaden fristgemäß anzuzeigen, kann er zur Wahrung seiner Ansprüche die Miteilung innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses nachholen.

6. Sonstige Bedingungen/Gerichtsstand

  1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Die RSS ist berechtigt, die ihr übertragenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
  2. Sofern der Vertragspartner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenden Rechtstreitigkeiten die Zuständigkeit des Gerichts vereinbart, das für den Hauptsitz der RSS (vgl. Ziffer 1.) zuständig ist.
  3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen RSS und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7. Geltung und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten vorbehaltlich einer Änderung durch RSS bis zur vollständigen Abwicklung der Ansprüche aus dem Kundenverhältnis. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn sie dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Jegliche Änderungsmitteilung gilt mit dem dritten Tag der Aufgabe zur Post als zugegangen.
  2. Sofern RSS die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ungunsten des Kunden ändert, kann der Kunde hiergegen innerhalb von einem Monat nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch einlegen. In diesem Fall gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter. Verlängert sich nach deren Ablauf das Vertragsverhältnis, werden automatisch die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.